Angebot

Kinder und Jugendliche

 
Erwachsene/Senioren/ erwachsene Menschen mit Behinderungen
  • Stimmstörungen treten häufig durch Fehlgebrauch auf oder können als Folge von z.B. Schilddrüsenoperationen/Kehlkopfoperationen entstehen.
  • Im Zusammenhang von Tumorerkrankungen, auch bei anderen neurologischen Erkrankungen können Dysphagien (Schluckstörungen) verursacht werden.
  • Aphasien (Sprachstörungen) und Dysarthrien sowie Sprachapraxien sind Folgen von neurologischen Ereignissen wie Schlaganfällen etc. oder neurologischen Grunderkrankungen wie Muskelerkrankungen (MS) oder Parkinsonerkrankungen. Ausfälle beim Gebrauch der Sprache und Stimme können erste Hinweise in diese Richtung sein und müssen von einem Neurolgen diagnostiziert werden.
  • Artikulationsprobleme können z. B.durch Unfälle entstehen. Auch im Erwachsenenalter ist ein Training einer guten Aussprache z.B. aus beruflichen Gründen sinnvoll.
Ab dem Jahr 2004 ist für Patienten über 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlungsverpflichtung gegeben. Dies beeinhaltet 10 Euro Rezeptgebühr und 10% des Kassensatzes der Behandlung.) Dies gilt nicht für Patienten, die über eine Zuzahlungsbereiung ihrer Krankenkasse verfügen.
Eine Beratung/Behandlung ist auch als Privatzahler in der Praxis für akademische Sprachtherapie nötig. Zum Beispiel wenn die Massnahmen Ihrer Kasse bereits voll ausgeschöpft sind als freiwillige Folgebehandlung. Ebenso sind präventive Behandlungen im Bereich Stimme und Mundmotorik als Privatzahler eine gute Ergänzung der Kassenleistungen.
 
 
 
 Informieren Sie sich gerne über unser BERUFSBILD..."Was ist ein Sprachtherapeut?- was macht ein Sprachtherapeut?"
 
WWW.youtube.com/watch?v=IRGTz46-F7M