Angebot
Kinder und Jugendliche
- Sprachentwicklungsverzögerungen und sogenannte Latetalker können bereits im Alter von 2-3 Jahren diagnostiziert und behandelt werden.
- Myofunktionelle Störungen treten bei Kindern vor und nach dem Zahnwechsel insbesondere im Zusammenhang von KFO- Maßnahmen auf. Hier geht es schwerpunktmässig um das mundmotorische Training (MFT) zur Verbesserung der Sprechwerkzeuge und um das Anbahnen des korrekten Schluckvorgangs (bei Vorliegen des sogenannten "Zungenvorschubs" oder Dysphagie).
- Entwicklungdsbedingte Sprechunflüssigkeit/ Stottern und Poltern können bereits mit 3 Jahren und im Laufe der gesamten Kindheit- und Schulzeit ( bis Ende des 16. Lebensjahres) erkannt und behandelt werden.
- Unsicherheiten bei der auditiven Lautunterscheidung (phonetisch- phonologische Störung) und die daraus resultierenden eingeschränkten Lese- Rechtschreibkompetenzen und deren Behandlung können unter bestimmten Umständen nach Antrag beim Jugendamt nach § 35 a Jugendhilfegesetzt finanziert werden.
- Morphosyntaktische Schwächen (häufig im Zusammenhang von zweisprachaufwachsenden Kinder) werden in den Modulen Semantik, Morphologie, Sprachverständnis, Satzbau und Grammatik detailiert untersucht und behandelt. Dazu gehören auch Kompetenzen wie sinnentnehmendes Lesen und die Erzählfähigkeit im Kindesalter.
- Die fehlerhafte Bildung eines Lautes oder Ersetzung eines Lautes durch einen andereren (Phonetik) wird insbesondere vor Schuleintritt ab ca. 3,5 -10 Jahren behandelt. Hierzu zählt z. B. auch das sogenannte Lispeln (Fehlbildung des S- Lautes).
- Sekundäre Sprachentwicklungsstörungen und Dysarthrien (Sprechstörungen), ein reduzierter Wortschatz treten häufig im Zusammenhang von Lern-behinderungen oder bei genetisch bedingten Syndromen (z. B. bei Trisomie 21) sowie bei mehrfachbinderten Kindern/Jugendlichen auf.
- Durch Fehlgebrauch der Stimme können im Kindesalter Heiserkeit, Stimmschschwund etc. (Dysphonie) verursacht werden.
Erwachsene/Senioren/ erwachsene Menschen mit Behinderungen
- Stimmstörungen treten häufig durch Fehlgebrauch auf oder können als Folge von z.B. Schilddrüsenoperationen/Kehlkopfoperationen entstehen.
- Im Zusammenhang von Tumorerkrankungen, auch bei anderen neurologischen Erkrankungen können Dysphagien (Schluckstörungen) verursacht werden.
- Aphasien (Sprachstörungen) und Dysarthrien sowie Sprachapraxien sind Folgen von neurologischen Ereignissen wie Schlaganfällen etc. oder neurologischen Grunderkrankungen wie Muskelerkrankungen (MS) oder Parkinsonerkrankungen. Ausfälle beim Gebrauch der Sprache und Stimme können erste Hinweise in diese Richtung sein und müssen von einem Neurolgen diagnostiziert werden.
- Artikulationsprobleme können z. B.durch Unfälle entstehen. Auch im Erwachsenenalter ist ein Training einer guten Aussprache z.B. aus beruflichen Gründen sinnvoll.
Ab dem Jahr 2004 ist für Patienten über 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlungsverpflichtung gegeben. Dies beeinhaltet 10 Euro Rezeptgebühr und 10% des Kassensatzes der Behandlung.) Dies gilt nicht für Patienten, die über eine Zuzahlungsbereiung ihrer Krankenkasse verfügen.
Eine Beratung/Behandlung ist auch als Privatzahler in der Praxis für akademische Sprachtherapie nötig. Zum Beispiel wenn die Massnahmen Ihrer Kasse bereits voll ausgeschöpft sind als freiwillige Folgebehandlung. Ebenso sind präventive Behandlungen im Bereich Stimme und Mundmotorik als Privatzahler eine gute Ergänzung der Kassenleistungen.